Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Wirtschaftskammer Wien Corona-Maßnahmen: Bundesregierung kündigt Lockerungen an © WKÖ Die Bundesregierung hat am 29. Jänner den Öffnungsplan für die kommenden Wochen vorgestellt. Er sieht die folgenden Schritte vor: Auch Wien lockert Corona-Maßnahmen © WKW Abgewichen werden soll nur in einem Punkt: In der Gastronomie soll 2G als Eintrittsvoraussetzung bestehen bleiben – man muss also geimpft oder genesen …
Änderungen COVID-19 für Veranstaltungen ab 23.12.2021
Die aktuellen Vorschriften laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Zusammenkünfte Generell: Die Website wird kontinuierlich aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Situation und täglichen Änderungen können wir keine Vollständigkeit garantieren. Fragen Sie für Veranstaltungen direkt bei uns an! Auflagen für alle Veranstaltungen: Auflagen ohne zugewiesene Sitzplätze: Auflagen mit zugewiesenen Sitzplätzen: Zusätzlich ist zu beachten: Sie kümmern sich um Ihre Gäste. …
Aktuelle Änderungen COVID-19 für Veranstaltungen 09.11.2021
Was sind die aktuellen Vorschriften:Überall dort, wo bisher die 3-G Regel galt, gilt nun die 2G Vorschrift, außer am Ort der beruflicher Tätigkeit) Was bedeuten die G-Regeln: Dazu kommen noch die laufenden regionalen Verordnungen. Hier als Beispiel Wien: Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 Infos laut WKO W Sie kümmern sich um Ihre Gäste. Wir kümmern uns um die Behördenwege und die Umsetzung …
COVID-19- Änderungen ab 15.09.2021
Hier finden sich die aktuellen Ankündigungen im Überblick Es soll einen Stufenplan – abhängig von der Auslastung der Intensivbetten – gelten: Stufe 1: Bei einer Auslastung der Intensivbetten von 200, treten folgende Regelungen in Kraft: Stufe 3: 7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten gilt zusätzlich:
COVID-19 Regelungen für Veranstaltungen
Es darf wieder veranstaltet werden!!! Seit 01.07.2021 ist die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Kraft, eine komplett neue Verordnung. Sie ermöglicht neue Öffnungsschritte im Veranstaltungsbereich, weitere Schritte sind ab dem 22. Juli geplant. Die wichtigsten Punkte in Kurzform. Auflagen für alle Veranstaltungen Auflagen für Veranstaltungen mit mehr als …
COVID-19 Kurzinfo Veranstaltungen
Unter welchen Bedingungen sind Veranstaltungen ab 19.05.2021 voraussichtlich wieder möglich? Hier finden sie Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Aktuellere Version verfügbar! Bei uns können Sie einen COVID-19 Beauftragten oder ein COVID-19 Präventionskonzept anfragen! Sie kümmern sich um Ihre Gäste. Wir kümmern uns um die Behördenwege und die Umsetzung vor Ort! Bei uns können …
COVID-19 Aktuelle Informationen zur Veranstaltungsplanung
Bei uns können Sie einen COVID-19 Beauftragten oder ein COVID-19 Präventionskonzept anfragen! Novelle der 4.COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung Hier finden sie die aktuelle Verordnung Aktuellere Version verfügbar! Hier finden sie Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Hinweis: Die Verordnungen der Bundesregierung ändern sich laufend. Bitte immer auf Aktualisierungen prüfen! Stand 27.04.2021 Eine hervorragende Zusammenstellung finden Sie unter …
COVID-19 Beauftragter
Aktuellere Version verfügbar! Die laufenden Änderungen der COVID-19 Verordnungen stellen uns alle vor große Herausforderungen. Was unersetzlich ist, sind tagesaktuelle Informationen zu den Vorschriften des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, um sie in Ihre Veranstaltung einarbeiten zu können. Aktuell sind alle Veranstaltungen untersagt. Mit den ersten Öffnungsschritten am 19.05.2021 sind Veranstaltungen unter strengen und kontrollierten Sicherheitsmaßnahmen wieder erlaubt. …
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Die laufenden Änderungen der COVID-19 Verordnungen stellen uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Zu diesem Zweck wollen wir hier die aktuellste Fassung der COVID-19 Maßnahmen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichen. Weiterhin sind leider alle Veranstaltungen, ausgenommen Vorarlberg, untersagt. Aktuellere Version verfügbar! Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 16.03.2021 Gesonderte Maßnahmen für Vorarlberg 4. …
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