Die laufenden Änderungen der COVID-19 Verordnungen stellen uns alle vor große Herausforderungen. Was unersetzlich ist, sind tagesaktuelle Informationen zu den Vorschriften des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, um sie in Ihre Veranstaltung einarbeiten zu können. Aktuell sind alle Veranstaltungen untersagt. Mit den ersten Öffnungsschritten am 19.05.2021 sind Veranstaltungen unter strengen und kontrollierten Sicherheitsmaßnahmen wieder erlaubt.
Die aktuell für 19.05.2021 geplanten Vorgaben.
- Jede:r Veranstalter:in muss eine:n COVID-19 Beauftragten ernennen und ein individuelles COVID-19 Präventionskonzept erstellen.
- Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde
- FFP2-Maske
- Zutrittstests
- Registrierungspflicht
- An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor)
- Keine Gastronomie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
- …
Sie kümmern sich um Ihre Gäste. Wir kümmern uns um die Behördenwege und die Umsetzung vor Ort!
Bei uns können Sie einen COVID-19 Beauftragten oder ein COVID-19 Präventionskonzept anfragen!
Die Hauptaufgabe des COVID-19 Beauftragten liegt in der laufenden Überprüfung und Überwachung des COVID-19-Präventionskonzeptes. Aber schon in der Planungsphase kann man durch intensive Zusammenarbeit kreative Lösungen finden, um die gesundheitsrechtlichen Vorgaben der Bundesregierung zu erfüllen. Und jede Veranstaltung benötigt eine individuelle Sichtweise.
Hinweis: Die Verordnungen der Bundesregierung ändern sich laufend. Bitte immer auf Aktualisierungen prüfen!
Hier können Sie sich eine Mustercheckliste des OeRK für die zuständigen Behörden downloaden.
Folgende Punkte sind Bestandteil der Ausbildung zum COVID-19 Beauftragten:
- Veranstaltungsrelevante Grundlagen der Infektiologie
- Datenschutzrechtliche Grundlagen
- Risikobeurteilung
- Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
- Hygiene, Sanitäre Bereiche, Verabreichung von Speisen und Getränken
- Information und Schulung
- Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. eines SARS-CoV-2-Verdachtsfalles
Die Agentur Neutor Promotion unterstützt Sie bei der Umsetzung und Planung von Veranstaltungen unter Einhaltung der Maßnahmen. Unsere geschulten COVID-19 Beauftragten beraten Sie gerne.
Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch.