Die aktuellen Vorschriften laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Zusammenkünfte
Generell:
Die Website wird kontinuierlich aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Situation und täglichen Änderungen können wir keine Vollständigkeit garantieren. Fragen Sie für Veranstaltungen direkt bei uns an!
Auflagen für alle Veranstaltungen:
- Veranstalter haben Kontaktdaten zu erheben
- Veranstalter haben einen COVID-19 Beauftragten zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen
- Die Zusammenkunft darf nur zwischen 05:00 und 22:00 Uhr stattfinden.
Auflagen ohne zugewiesene Sitzplätze:
- Zutritt ist nur mit gültigem 2-G Nachweis gestattet
- Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht
- Höchstgrenze: max. 25 Personen (inkl. Familientreffen, Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Weihnachtsfeiern etc.)
Auflagen mit zugewiesenen Sitzplätzen:
- Zutritt ist nur mit gültigem 2-G Nachweis gestattet
- Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, auch am Sitzplatz
- Anzeigepflicht ab 50 Personen
- Bewilligungspflicht ab 250 Personen
- Höchstgrenzen:
- max. 500 Personen mit 2G
- max. 1000 Personen mit 2G+
- max. 2000 Personen mit Booster + PCR-Test
Zusätzlich ist zu beachten:
- Für jedes Bundesland gelten zusätzlich die regionalen (strengeren) Sonderregelungen
- Corona – Ampel
Sie kümmern sich um Ihre Gäste. Wir kümmern uns um die Behördenwege und die Umsetzung vor Ort!
Bei uns können sie einen COVID-19 Beauftragten buchen!
Die Agentur Neutor Promotion unterstützt Sie bei der Umsetzung und Planung von Veranstaltungen unter Einhaltung der Maßnahmen. Unsere geschulten COVID-19 Beauftragten beraten Sie gerne.
Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch.